Mit Bedauern, aber auch einer gewissen Bestürzung habe ich auf die Nachricht reagiert, dass die Bundesregierung erhebliche Kürzungen bei der Finanzierung sozialer Projekte im Jahr 2025 plant. Da ich selbst, 79 Jahre alt, schwerbehindert mit GdB von 80 Prozent und den Merkzeichen G und B, auf verschiedene Hilfen im täglichen Leben angewiesen bin, besteht für mich durch die Existenz des Stadtteilservices eine große Hilfe.

Da ich weiß, dass es noch viele andere Personen in meiner oder schlimmeren Situationen im Bereich des mich betreuenden Stadtteilservices gibt, wäre eine Einstellung derselben aus finanziellen Gründen mehr als nur bedauerlich.Hinzu kommt, dass mit einem Wegfall des Stadtteilservices nicht nur eine große und weiterreichende Betreuung und Hilfe alter und schwerbehinderter Menschen wegfallen würde, es würde auch bedeuten, dass die Arbeitsplätze der Mitarbeiter verloren gehen würden.

Ich weiß aus zuverlässiger Quelle, dass diese Situation nicht nur den auf mich und unser Wohngebiet betreffenden Stadtteilservice zutrifft, sondern dass zum Beispiel im gesamten Wuppertaler Bereich mindestens 600 Arbeitsplätze wegfallen würden.

Hinzu kommt, dass durch ein Wegfallen der Hilfe bzw. der Leistungen des Stadtteilservice und seiner Mitarbeiter über kurz oder lang und nicht nur für mich, sondern viele, wenn nicht alle durch den Stadtteilservice betreuten Personen eine Situation eintreten dürfte, die ein weiteres Leben im privaten Bereich nicht mehr zulässt.

Es wäre sinnvoll abzuwägen, ob die finanzielle Belastung durch eine Weiterführung von Hilfsorganisationen wie zum Beispiel des Stadtteilservice nicht um einiges geringer ist, als die Belastung, die durch einen Wegfall derartige Organisationen höchstwahrscheinlich entstehen würde.

Ich selbst kann nur für den Stadtteilservice in Wuppertal sprechen, der sich seit vielen Jahren sehr positiv bewährt hat, indem seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln und ihrem persönlichen Einsatz für die Hilfe der Bedürftigen in ihrem Einzugsbereich stark machen.

Es würde mich freuen und wohl nicht nur mir einige schlaflose Nächte weniger bescheren, wenn meine Bedenken von den dafür zuständigen Institutionen bzw. Entscheidungsträgern nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern auch berücksichtigt würden.

Deutschland ist eins der reichsten Länder Europas und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Land, das in den letzten vier Jahren mehr als 30 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt hat, um Unternehmen vor einer Insolvenz zu bewahren, nicht in der Lage sein soll, soziale Projekte, die nur einen Bruchteil einer solchen Summe benötigen, vor dem Aus zu bewahren.

Ich bitte zu bedenken, auch hier geht es unter anderem um Arbeitsplätze.

https://www.wuppertaler-rundschau.de/leser/rundschau-leserbrief-zu-den-sparplaenen-der-bundesregierung_aid-119473071

[Zitat] Es ist jedem, der die Haushaltsplanungen verfolgt, klar, das gespart werden muss.

Da widerspreche ich Ihnen energisch, denn wenn unsere Regierungen seit 1997 nicht zu bequem, zu feige oder auch einfach nur zu faul gewesen wären, die Vermögensteuer wieder „aufzuwecken“, aber da wird dann doch lieber im sozialen Bereich gespart, was auch viel einfacher ist, als wirkliches Vermögen anzutasten.

Die Vermögensteuer hatte früher eine spürbare Bedeutung für die öffentlichen Haushalte. In den 50er und 60er Jahren lag ihr Aufkommen bei etwa 0,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Heute würde das einem Betrag von etwa jährlich zehn Milliarden Euro entsprechen, was (hochgerechnet auf die vergangenen Jahre seit der Aussetzung) einen Betrag von etwa 270 Milliarden Euro ausmachen würde.

In den 80er und 90er Jahren sankt die Vermögensteuer, der Hauptgrund für diese Entwicklung lag in den steuerlichen Werten für das Grundvermögen („Einheitswerte“), die seit der Hauptfeststellung 1964 nicht mehr erneuert wurden.

Schon seit dem Zeitpunkt haben die zuständigen Regierungen versäumt, die Berechnung zu aktualisieren. Die damit verbundene Privilegierung des Grundvermögens erklärte das Bundesverfassungsgericht 1995 schließlich für verfassungswidrig und forderte die damalige Regierung damit auf, eine neue Berechnungsgrundlage zu schaffen.

Die damalige schwarz-gelbe Bundestagsmehrheit wollte die Vermögensteuer abschaffen und verhinderte eine Neuregelung der Grundbesitzbewertung, die anschließend nur für die Erbschaftsteuer erneuert wurde.

Daher wird die Vermögensteuer seit 1997 nicht mehr erhoben.

Das Vermögensteuergesetz hat jedoch bis heute Bestand, wird jedoch seit 1997 von keiner Regierung mehr umgesetzt.

Da stellt sich doch jedem logisch denkenden Menschen die Frage: Warum eigentlich nicht?

Ebenso wäre es sehr einträglich wenn unsere Regierung sich endlich einmal dazu durchringen könnte, endlich immer noch vorhandene „Steuerschlupflöcher“ zu schließen, aber auch davor scheint eine große Scheu zu bestehen.

Würden diese, schon lange überfälligen Maßnahmen endlich umgesetzt, wären Kürzungen im sozialen Bereich und Investitionen in anderen Bereichen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein Thema mehr.