Ein Aufruf zum Landfriedensbruch § 125 StGB …

… liegt nach meinem Verständnis bei den im Artikel in der

Süddeutschen Zeitung geschilderten Ereignissen in jedem Fall vor.

Zitat:

Die Dresdner Pegida-Frontfrau Tatjana Festerling rief auf der Legida-Kundgebung unter „Widerstand, Widerstand“-Rufen der johlenden Zuhörer: „Wenn die Mehrheit der Bürger noch klar bei Verstand wäre, dann würden sie zu Mistgabeln greifen und diese volksverratenden, volksverhetzenden Eliten aus den Parlamenten, aus den Gerichten, aus den Kirchen und aus den Pressehäusern prügeln.“

Zitat Ende.

§ 125 Landfriedensbruch

(1) Wer sich an

1. Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder
2. Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit,

die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt oder wer auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

 

Da frage ich mich allerdings, warum solche Personen (insbesondere Frau Festerling) sich noch auf freiem Fuß befinden …

… meint der …

…  die Untätigkeit der Exekutive  nicht verstehen könnende …

… Hollaender